Li-Chauffeur München

AGB

  • 1 Geltung der Bedingungen

Li-Chauffeur bietet ihre Dienstleistungen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB an. Diese gelten für alle Angebote und Verträge im Rahmen gegenwärtiger und zukünftiger Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich erwähnt werden. Mit der Inanspruchnahme der Dienstleistungen werden diese AGB als akzeptiert betrachtet. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden hiermit zurückgewiesen, es sei denn, es besteht eine schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. Entsprechende Absprachen bedürfen der Schriftform, um wirksam zu sein. Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Verweise auf gesetzliche Regelungen sind rein informativ.

 

  • 2 Angebote und Vertragsabschluss

Li-Chauffeur erbringt Chauffeur-Dienstleistungen sowie den Verleih von hochwertigen Fahrzeugen. Die Bestellung von Dienstleistungen durch den Kunden stellt ein verbindliches Angebot dar. Li-Chauffeur ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb von 30 Tagen nach Zugang anzunehmen. Die Annahme kann schriftlich oder durch Erbringung der Dienstleistung erfolgen. Angebote von Li-Chauffeur sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

 

  • 3 Leistungserbringung

Li-Chauffeur haftet nicht für die Unmöglichkeit der Dienstleistung, wenn diese durch höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse (z.B. Streiks, Lieferverzögerungen) verursacht wird, für die Li-Chauffeur nicht verantwortlich ist. Kunden werden umgehend über solche Umstände informiert. Eine Leistungsverzögerung ist gemäß den gesetzlichen Vorschriften zu behandeln. Eine Mahnung durch den Kunden ist erforderlich.

 

  • 4 Preise und Zahlungsmodalitäten

Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten die Preise von Li-Chauffeur laut Preisliste, die auf Anfrage erhältlich ist. Der Kunde ist verpflichtet, die im Angebot oder Vertrag genannte Vergütung zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Zahlungen erfolgen ausschließlich auf das Konto von Li-Chauffeur. Skonti sind nur bei schriftlicher Vereinbarung möglich. Reklamationen müssen innerhalb von 14 Tagen in schriftlicher Form erfolgen. Li-Chauffeur kann Vorauszahlungen oder Anzahlungen verlangen, insbesondere bei Auftragswerten über 8.000 Euro. Zahlungsfristen gelten ab Erbringung der Dienstleistung. Bei Verzögerungen können Zinsen gemäß den gesetzlichen Vorschriften berechnet werden. Preisanpassungen aufgrund von Änderungen bei Löhnen oder Materialkosten sind vorbehalten. Bei Erhöhung der Rohstoffpreise um mehr als 10 % werden die Vertragsparteien über einen neuen Preis verhandeln. Bei Zahlungen per Kreditkarte wird eine Gebühr von 5 % auf den Rechnungsbetrag erhoben.

 

  • 5 Kündigung und Stornogebühren

Bei Kündigung durch den Kunden können bereits angefallene Kosten in Rechnung gestellt werden. Die Stornobedingungen sind wie folgt:

Innerhalb von 48 Stunden vor Bereitstellung: 50 % des vereinbarten Preises

Innerhalb von 24 Stunden vor Bereitstellung: 100 % des vereinbarten Preises

Für Veranstaltungen, Roadshows und Langstreckenfahrten außerhalb Münchens gelten gesonderte Bedingungen:

Innerhalb von 48 Stunden vor Bereitstellung: 75 % des vereinbarten Preises

Innerhalb von 24 Stunden vor Bereitstellung: 100 % des vereinbarten Preises

Für Großveranstaltungen können abweichende Stornobedingungen und Preise gelten. Großveranstaltungen sind organisierte Treffen mit einer großen Anzahl von Teilnehmern. Beide Parteien haben das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Bei Insolvenz des Kunden kann Li-Chauffeur ebenfalls fristlos kündigen. Kündigungen müssen schriftlich erfolgen, wobei auch eine Übermittlung per Fax ausreicht. Li-Chauffeur kann den Vertrag kündigen, wenn höhere Gewalt die Erbringung der Dienstleistung unmöglich macht. Bei vorübergehenden Hindernissen verschieben sich die Leistungstermine entsprechend.

 

  • 6 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde hat rechtzeitig mitzuwirken und die vereinbarten Leistungen am vorgesehenen Ort entgegenzunehmen. Bei Versäumnissen trägt der Kunde die zusätzlichen Kosten. Die Fahrzeuge von Li-Chauffeur dürfen nicht für illegale Aktivitäten oder gefährliche Transporte genutzt werden. Der Kunde darf den Fahrer nicht zu verbotenen Handlungen auffordern.

 

  • 7 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Der Kunde darf nur mit rechtskräftigen oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur berechtigt, wenn die Forderungen auf dem gleichen Vertragsverhältnis basieren.

 

  • 8 Änderungsvorbehalt

Li-Chauffeur behält sich das Recht vor, ein anderes Fahrzeug bereitzustellen, sollte das bestellte Fahrzeug nicht verfügbar sein. Bei einem Fahrzeug der unteren Preiskategorie hat der Kunde Anspruch auf Preisminderung.

 

  • 9 Haftung

Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, es sei denn, Li-Chauffeur handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Li-Chauffeur nur für wesentliche Pflichtverletzungen. Die Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen. Der Kunde haftet unbegrenzt für Schäden, die durch verbotene Nutzung entstehen.

 

  • 10 Kreditwürdigkeit und Insolvenz

Li-Chauffeur kann Leistungen nur gegen Vorauszahlung erbringen, wenn die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage steht. Bei Insolvenz des Kunden ist Li-Chauffeur berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

 

  • 11 Textform

Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform, mündliche Absprachen sind nur wirksam, wenn die Schriftformklausel aufgehoben wird.

 

  • 12 Gepäck

Der Kunde ist berechtigt, Gepäck befördern zu lassen, soweit dies im Rahmen der reservierten Fahrzeuggröße sicher möglich und zulässig ist. Gefährliche Stoffe und Stoffe, die in einem Transitland verboten sind, sind von der Beförderung ausgeschlossen.

 

  • 13 Beschädigung und Verschmutzung

Der Fahrgast haftet gegenüber dem Beförderer für Schäden und Verschmutzungen des Fahrzeugs des Beförderers, die über das Schadensmaß hinausgehen – insbesondere Abnutzung – und Verschmutzungen, mit denen bei der bestimmungsgemäßen Verwendung des Fahrzeugs üblicherweise zu rechnen wäre. Bei übermäßiger Verschmutzung des Fahrzeugs, wie z.B. dem Erbrechen eines Fahrgastes im Fahrzeug, ist der Beförderer berechtigt, eine spezielle Reinigungspauschale in Höhe von 1.500 Euro zu erheben. Weitere Kosten können aufgrund des Ausfalls des Fahrzeugs entstehen. Das Rauchen ist in den Fahrzeugen des Beförderers strengstens verboten. Für den Fall, dass der Fahrgast oder seine Begleitpersonen diese Regel nicht einhalten, behält sich der Beförderer das Recht vor, dem Fahrgast die für eine Sonderreinigung erforderlichen Kosten in Rechnung zu stellen.

 

  • 14 Datenschutz

Li-Chauffeur verpflichtet sich, alle personenbezogenen Daten des Kunden gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu schützen. Der Kunde willigt ein, dass seine Daten zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses verarbeitet werden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist.

 

  • 15 Schlichtungsverfahren

Im Falle von Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis sind beide Parteien verpflichtet, zunächst eine gütliche Einigung zu versuchen. Sollte dies nicht gelingen, besteht die Möglichkeit der Inanspruchnahme eines Schlichtungsverfahrens gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

 

  • 16 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Ebersberg, sofern der Kunde ein Kaufmann ist. Li-Chauffeur kann auch vor dem Gericht klagen, das für den Sitz des Kunden zuständig ist.

  • 17 Rechtswahl

Die vertraglichen Beziehungen unterliegen deutschem Recht, auch wenn der Kunde im Ausland ansässig ist.

 

  • 18 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin gültig. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten Regelungen, die dem ursprünglichen Zweck am nächsten kommen.

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